Home  »  Meldung vom 19.05.2023  »  Marke CALENDAR COLORS von SYNGENTA PARTICIPATIONS AG

Wortmarke CALENDAR COLORS von SYNGENTA PARTICIPATIONS AG - ... 505741


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Stadt  BS (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 31.12.2002



Details zur Marke CALENDAR COLORS

Gesuch Nr.

09128/2002

Wortmarke

CALENDAR COLORS

Eintrag ins Markenregister

11.12.2002

Hinterlegungs­datum

23.10.2002

Eintragsänderung

31.12.2002

Ablauf Schutzfrist

23.10.2022

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 251 vom 31.12.2002

Nizza-Klassifikation Nr.

31

Löschdatum

17.05.2023

Inhaber

SYNGENTA PARTICIPATIONS AG
Rosentalstrasse 67
4058 Basel CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 31

Land-, garten- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse sowie Samenkörner, (soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind); Sämereien, Setzlinge, lebende Pflanzen, natürliche Blumen, Pflanzgut, Ableger und andere für die Vermehrung in Frage kommende Pflanzenteile.

Zusammenfassung zum Markeneintrag CALENDAR COLORS

Markeneintragung: Die Markennummer 505741 gehört zu der Wortmarke «CALENDAR COLORS» von SYNGENTA PARTICIPATIONS AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 505741 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 17. Mai 2023 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 505741 gehört dem Inhaber SYNGENTA PARTICIPATIONS AG Rosentalstrasse 67, 4058 Basel CH. Der Inhaber SYNGENTA PARTICIPATIONS AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke CALENDAR COLORS mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke CALENDAR COLORS, eingetragen durch SYNGENTA PARTICIPATIONS AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.