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Bildmarke PURE BOARDING von Pure Boarding GmbH ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 26.11.2002

Bildmarke 505000

Details zur Marke PURE BOARDING ((fig.))

Gesuch Nr.

07108/2002

Bildmarke

PURE BOARDING ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

12.11.2002

Hinterlegungs­datum

15.08.2002

Eintragsänderung

26.11.2002

Ablauf Schutzfrist

15.08.2032

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 229 vom 26.11.2002

Nizza-Klassifikation Nr.

25, 28, 39, 41

Inhaber

Pure Boarding GmbH
Walderstrasse 6
8630 Rüti ZH CH
 

Vertreter

Reichenbach Rechtsanwälte
Talacker 50
8001 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 25

Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen, insbesondere Sportbekleidung.

Klasse 28

Sportartikel, insbesondere Snowboards.

Klasse 39

Veranstaltung von Reisen.

Klasse 41

Ausbildung, Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten.

Zusammenfassung zum Markeneintrag PURE BOARDING ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 505000 gehört zu der Bildmarke «-» von Pure Boarding GmbH. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 505000 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 02. März 2022 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 505000 gehört dem Inhaber Pure Boarding GmbH Walderstrasse 6, 8630 Rüti ZH CH. Pure Boarding GmbH wird vertreten durch Reichenbach Rechtsanwälte Talacker 50, 8001 Zürich CH.


Marke PURE BOARDING ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke PURE BOARDING ((fig.)), eingetragen durch Pure Boarding GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.