Home  »  Meldung vom 20.03.2023  »  K Shopping by Keller Fahnen AG von Keller Fahnen AG

Bildmarke K Shopping by Keller Fahnen AG von Keller Fahnen ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Solothurn  SO (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 21.11.2002

Bildmarke 504960

Details zur Marke K Shopping by Keller Fahnen AG ((fig.))

Gesuch Nr.

07257/2002

Bildmarke

K Shopping by Keller Fahnen AG ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

07.11.2002

Hinterlegungs­datum

21.08.2002

Eintragsänderung

21.11.2002

Ablauf Schutzfrist

21.08.2022

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 226 vom 21.11.2002

Nizza-Klassifikation Nr.

16, 35

Löschdatum

17.03.2023

Inhaber

Keller Fahnen AG
Holzackerstrasse 5
4562 Biberist CH
 

Vertreter

Schluep I Degen Rechtsanwälte
Falkenplatz 7, Postfach 8062
3001 Bern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 16

Druckereierzeugnisse aller Art.

Klasse 35

Detailhandel.



Zusammenfassung zum Markeneintrag K Shopping by Keller Fahnen AG ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 504960 gehört zu der Bildmarke «-» von Keller Fahnen AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 504960 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 17. März 2023 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 504960 gehört dem Inhaber Keller Fahnen AG Holzackerstrasse 5, 4562 Biberist CH. Keller Fahnen AG wird vertreten durch Schluep I Degen Rechtsanwälte Falkenplatz 7, Postfach 8062, 3001 Bern CH.


Marke K Shopping by Keller Fahnen AG ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke K Shopping by Keller Fahnen AG ((fig.)), eingetragen durch Keller Fahnen AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.