Home  »  Meldung vom 11.03.2013  »  Marke OPENANCHOR von Johnson & Johnson

Wortmarke OPENANCHOR von Johnson & Johnson - Markeneintrag ... 504328


Land des Markeninhabers: USA Vereinigte Staaten von Amerika  US (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 31.10.2002



Details zur Marke OPENANCHOR

Gesuch Nr.

50082/2002

Wortmarke

OPENANCHOR

Eintrag ins Markenregister

17.10.2002

Hinterlegungs­datum

06.08.2002

Eintragsänderung

31.10.2002

Ablauf Schutzfrist

06.08.2012

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 211 vom 31.10.2002

Nizza-Klassifikation Nr.

10

Löschdatum

11.03.2013

Inhaber

Johnson & Johnson
Trademark Law Department, One Johnson & Johnson Plaza
NJ 08933-7001 New Brunswick US
 

Vertreter

E. Blum & Co. AG,Patent- und Markenanwälte VSP
Vorderberg 11
8044 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 10

Chirurgische Verankerungs- und Fixationsvorrichtungen für den Gebrauch in der Chirurgie.

Zusammenfassung zum Markeneintrag OPENANCHOR

Markeneintragung: Die Markennummer 504328 gehört zu der Wortmarke «OPENANCHOR» von Johnson & Johnson. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 504328 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 11. März 2013 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 504328 gehört dem Inhaber Johnson & Johnson Trademark Law Department, One Johnson & Johnson Plaza, NJ 08933-7001 New Brunswick US. Johnson & Johnson wird vertreten durch E. Blum & Co. AG,Patent- und Markenanwälte VSP Vorderberg 11, 8044 Zürich CH.


Marke OPENANCHOR mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke OPENANCHOR, eingetragen durch Johnson & Johnson, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.