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Bildmarke Esperanto Das universale Getränk von Michael ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Land  BL (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 30.10.2002

Bildmarke 504138

Details zur Marke Esperanto Das universale Getränk ((fig.))

Gesuch Nr.

05537/2002

Bildmarke

Esperanto Das universale Getränk ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

16.10.2002

Hinterlegungs­datum

27.09.2002

Eintragsänderung

30.10.2002

Ablauf Schutzfrist

27.09.2012

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 210 vom 30.10.2002

Nizza-Klassifikation Nr.

32, 33

Löschdatum

29.04.2013

Inhaber

Michael Strub
Im Marteli 1
4102 Binningen CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 32

Biere; Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer und andere alkoholfreie Getränke; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von Getränken.

Klasse 33

Alkoholische Getränke (ausgenommen Biere).

Zusammenfassung zum Markeneintrag Esperanto Das universale Getränk ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 504138 gehört zu der Bildmarke «-» von Michael Strub. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 504138 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 29. April 2013 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 504138 gehört dem Inhaber Michael Strub Im Marteli 1, 4102 Binningen CH. Der Inhaber Michael Strub hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Esperanto Das universale Getränk ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Esperanto Das universale Getränk ((fig.)), eingetragen durch Michael Strub, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.