Home  »  Meldung vom 16.03.2023  »  Marke ZUG EXPRESS von CH Regionalmedien AG

Wortmarke ZUG EXPRESS von CH Regionalmedien AG - ... 503913


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 23.10.2002



Details zur Marke ZUG EXPRESS

Gesuch Nr.

07164/2002

Wortmarke

ZUG EXPRESS

Eintrag ins Markenregister

09.10.2002

Hinterlegungs­datum

19.08.2002

Eintragsänderung

23.10.2002

Ablauf Schutzfrist

19.08.2022

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 205 vom 23.10.2002

Nizza-Klassifikation Nr.

16

Löschdatum

15.03.2023

Inhaber

CH Regionalmedien AG
Neumattstrasse 1
5000 Aarau CH
 

Vertreter

lic. iur. Kaspar Hemmeler, LL.M., Rechtsanwalt
Schärer Rechtsanwälte, Hintere Bahnhofstrasse 6
5001 Aarau CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 16

Druckereierzeugnisse schweizerischer Herkunft; Zeitungen.



Zusammenfassung zum Markeneintrag ZUG EXPRESS

Markeneintragung: Die Markennummer 503913 gehört zu der Wortmarke «ZUG EXPRESS» von CH Regionalmedien AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 503913 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 15. März 2023 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 503913 gehört dem Inhaber CH Regionalmedien AG Neumattstrasse 1, 5000 Aarau CH. CH Regionalmedien AG wird vertreten durch lic. iur. Kaspar Hemmeler, LL.M., Rechtsanwalt Schärer Rechtsanwälte, Hintere Bahnhofstrasse 6, 5001 Aarau CH.


Marke ZUG EXPRESS mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ZUG EXPRESS, eingetragen durch CH Regionalmedien AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.