Home  »  Meldung vom 13.04.2007  »  Marke Johannes v. Buttlar WELLNESS AKTIV von Prof. Dr. med. M. Zak

Johannes v. Buttlar WELLNESS AKTIV (50371/2007)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 13.04.2007



Details zur Marke Johannes v. Buttlar WELLNESS AKTIV

Gesuch Nr.

Wortmarke

Johannes v. Buttlar WELLNESS AKTIV

Hinterlegungs­datum

10.01.2007

Ablauf Schutzfrist

10.01.2017

Status

gelöschtes Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

5, 44

Löschdatum

13.04.2007

Inhaber

Prof. Dr. med. M. Zak
Doldertal 27
8032 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 5

Pharmazeutische und veterinärmedizinische Erzeugnisse sowie Präparate für die Gesundheitspflege; diätetische Erzeugnisse für medizinische Zwecke.

Klasse 44

Gesundheits- und Schönheitspflege für Menschen und Tiere.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Johannes v. Buttlar WELLNESS AKTIV

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 50371/2007 gehört zum Markengesuch von Prof. Dr. med. M. Zak. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 50371/2007 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 13. April 2007 statt. Der Status dieses Gesuchs ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 50371/2007 / Johannes v. Buttlar WELLNESS AKTIV gehört dem Inhaber Prof. Dr. med. M. Zak Doldertal 27, 8032 Zürich CH. Der Inhaber Prof. Dr. med. M. Zak hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Johannes v. Buttlar WELLNESS AKTIV mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Johannes v. Buttlar WELLNESS AKTIV, eingetragen durch Prof. Dr. med. M. Zak, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.