Home  »  Meldung vom 03.05.2024  »  Marke SCRATCH von Avet AG

Wortmarke SCRATCH von Avet AG - Markeneintrag Nr. 502922


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 19.09.2002



Details zur Marke SCRATCH

Gesuch Nr.

02070/2002

Wortmarke

SCRATCH

Eintrag ins Markenregister

05.09.2002

Hinterlegungs­datum

05.03.2002

Eintragsänderung

19.09.2002

Ablauf Schutzfrist

05.03.2032

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 181 vom 19.09.2002

Nizza-Klassifikation Nr.

12, 21

Inhaber

Avet AG
Eichwiesstrasse 9, Postfach 159
8630 Rüti CH
 

Vertreter

Gachnang AG Patentanwälte
Badstrasse 5
8500 Frauenfeld CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 12

Wagen für Reinigungsgeräte.

Klasse 21

Reinigungsgeräte und -instrumente; Behälter und Geräte für den Haushalt, nicht aus Edelmetall; Schwämme für den Haushalt; Bürsten; Bürstenmachermaterial, Putztücher; handbetätigte Putzgeräte; Putzwolle; Putzkissen; Stahlspäne für Reinigungszwecke; Reinigungstücher.

Zusammenfassung zum Markeneintrag SCRATCH

Markeneintragung: Die Markennummer 502922 gehört zu der Wortmarke «SCRATCH» von Avet AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 502922 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 02. Mai 2024 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 502922 gehört dem Inhaber Avet AG Eichwiesstrasse 9, Postfach 159, 8630 Rüti CH. Avet AG wird vertreten durch Gachnang AG Patentanwälte Badstrasse 5, 8500 Frauenfeld CH.


Marke SCRATCH mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke SCRATCH, eingetragen durch Avet AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.