Home  »  Meldung vom 16.03.2007  »  Marke Business Transaction based Improvement von Perseo Consult AG

Business Transaction based Improvement (50260/2005)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Stadt  BS (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 16.03.2007



Details zur Marke Business Transaction based Improvement

Gesuch Nr.

Wortmarke

Business Transaction based Improvement

Hinterlegungs­datum

13.01.2005

Ablauf Schutzfrist

13.01.2015

Status

gelöschtes Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 41

Löschdatum

16.03.2007

Inhaber

Perseo Consult AG
Steinengraben 42
4003 Basel CH
 

Vertreter

Patentanwaltsbüro Eder AG
Lindenhofstrasse 40
4052 Basel CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Unternehmensberatung, Organisations-Beratung in Geschäftsangelegenheiten.

Klasse 41

Ausbildung von Mitarbeitern von Dienstleistungsunternehmen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Business Transaction based Improvement

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 50260/2005 gehört zum Markengesuch von Perseo Consult AG. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 50260/2005 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 16. März 2007 statt. Der Status dieses Gesuchs ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 50260/2005 / Business Transaction based Improvement gehört dem Inhaber Perseo Consult AG Steinengraben 42, 4003 Basel CH. Perseo Consult AG wird vertreten durch Patentanwaltsbüro Eder AG Lindenhofstrasse 40, 4052 Basel CH.


Marke Business Transaction based Improvement mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Business Transaction based Improvement, eingetragen durch Perseo Consult AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.