Details zur Marke Rat und Tat. Schwyzer Kantonalbank ((fig.))
Marken Nr.
Datenquelle
IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH
Gesuch Nr.
05956/2002
Bildmarke
Rat und Tat. Schwyzer Kantonalbank ((fig.))
Eintrag ins Markenregister
22.08.2002
Hinterlegungsdatum
09.07.2002
Eintragsänderung
05.09.2002
Ablauf Schutzfrist
09.07.2012
Status Marke
gelöscht
Quelle
SHAB-Nr. 171 vom 05.09.2002
Nizza-Klassifikation Nr.
35, 36, 42
Löschdatum
11.02.2013
Inhaber
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 35
Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten.
Klasse 36
Versicherungswesen; Finanzwesen; Geldgeschäfte; Immobilienwesen.
Klasse 42
Dienstleistungen im Bereich der Wissenschaft und der Technologie, sowie diesbezügliche Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen; industrielle Analysen und Forschung; Entwurf und Entwicklung von Computern und Computerprogrammen; Rechtsberatung und -vertretung.
Zusammenfassung zum Markeneintrag Rat und Tat. Schwyzer Kantonalbank ((fig.))
Markeneintragung: Die Markennummer 502326 gehört zu der Bildmarke «-» von Schwyzer Kantonalbank. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 502326 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 11. Februar 2013 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Nr. 502326 gehört dem Inhaber Schwyzer Kantonalbank Bahnhofstrasse 3, 6430 Schwyz CH. Der Inhaber Schwyzer Kantonalbank hat keinen Vertreter hinterlegt.
Marke Rat und Tat. Schwyzer Kantonalbank ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)
Die Angaben zur Marke Rat und Tat. Schwyzer Kantonalbank ((fig.)), eingetragen durch Schwyzer Kantonalbank, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.
SZ (Kanton Markeninhaber)
