Home  »  Meldung vom 13.04.2026  »  Marke SPORT-TOTO ((fig.)) von Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft

Bildmarke SPORT-TOTO ((fig.)) von Swisslos Interkantonale ... 501373


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Stadt  BS (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 501373

Details zur Marke SPORT-TOTO ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

02364/1999

Bildmarke

SPORT-TOTO ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

23.07.2002

Hinterlegungs­datum

16.03.1999

Ablauf Schutzfrist

16.03.2029

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

41

Inhaber

Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft
Business Development, Lange Gasse 20
4002 Basel CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation



Zusammenfassung zum Markeneintrag SPORT-TOTO ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 501373 gehört zu der Bildmarke «SPORT-TOTO ((fig.))» von Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 501373 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 12. Oktober 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 501373 gehört dem Inhaber Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft Business Development, Lange Gasse 20, 4002 Basel CH. Der Inhaber Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke SPORT-TOTO ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke SPORT-TOTO ((fig.)), eingetragen durch Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.