Home  »  Meldung vom 27.02.2012  »  Marke Kehrmaschinenbau Heitmann GmbH von Heitmann Vertriebs AG

Kehrmaschinenbau Heitmann GmbH (500694)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 24.07.2002



Details zur Marke Kehrmaschinenbau Heitmann GmbH

Gesuch Nr.

07222/2001

Wortmarke

Kehrmaschinenbau Heitmann GmbH

Eintrag ins Markenregister

10.07.2002

Hinterlegungs­datum

20.07.2001

Eintragsänderung

24.07.2002

Ablauf Schutzfrist

20.07.2011

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 141 vom 24.07.2002

Nizza-Klassifikation Nr.

7, 37

Löschdatum

27.02.2012

Inhaber

Heitmann Vertriebs AG
Südstrasse 1
3110 Münsingen CH
 

Vertreter

Pierre de Raemy,Fürsprecher
Münzgraben 2, Postfach
3000 Bern 7 CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 7

Landwirtschaftliche Maschinen und Reinigungsmaschinen.

Klasse 37

Reparaturwesen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Kehrmaschinenbau Heitmann GmbH

Markeneintragung: Die Markennummer 500694 gehört zu der Wortmarke «Kehrmaschinenbau Heitmann GmbH» von Heitmann Vertriebs AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 500694 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 27. Februar 2012 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 500694 gehört dem Inhaber Heitmann Vertriebs AG Südstrasse 1, 3110 Münsingen CH. Heitmann Vertriebs AG wird vertreten durch Pierre de Raemy,Fürsprecher Münzgraben 2, Postfach, 3000 Bern 7 CH.


Marke Kehrmaschinenbau Heitmann GmbH mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Kehrmaschinenbau Heitmann GmbH, eingetragen durch Heitmann Vertriebs AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.