Home  »  Meldung vom 12.01.2025  »  Marke AVANTI wohnen statt warten ((fig.)) von Möbel-Pfister AG,(Möbel-Pfister Ltd.)

AVANTI wohnen statt warten ((fig.)) (499565)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 499565

Details zur Marke AVANTI wohnen statt warten ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

01018/2002

Bildmarke

AVANTI wohnen statt warten ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

23.05.2002

Hinterlegungs­datum

30.01.2002

Ablauf Schutzfrist

30.01.2032

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

11, 21, 24

Inhaber

Möbel-Pfister AG,(Möbel-Pfister Ltd.)
Bernstrasse-Ost 49
5034 Suhr CH
 

Vertreter

MLL Legal AG
Schiffbaustrasse 2, Postfach
8031 Zürich CH


Zusammenfassung zum Markeneintrag AVANTI wohnen statt warten ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 499565 gehört zu der Bildmarke «AVANTI wohnen statt warten ((fig.))» von Möbel-Pfister AG,(Möbel-Pfister Ltd.). Ausgestellt wurde die Marken Nr. 499565 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 12. Januar 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 499565 gehört dem Inhaber Möbel-Pfister AG,(Möbel-Pfister Ltd.) Bernstrasse-Ost 49, 5034 Suhr CH. Möbel-Pfister AG,(Möbel-Pfister Ltd.) wird vertreten durch MLL Legal AG Schiffbaustrasse 2, Postfach, 8031 Zürich CH.


Marke AVANTI wohnen statt warten ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke AVANTI wohnen statt warten ((fig.)), eingetragen durch Möbel-Pfister AG,(Möbel-Pfister Ltd.), basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.