Home  »  Meldung vom 28.12.2011  »  Marke CRAZY KIDS von TBA AG

Wortmarke CRAZY KIDS von TBA AG - Markeneintrag Nr. 499310


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 04.06.2002



Details zur Marke CRAZY KIDS

Gesuch Nr.

02308/2002

Wortmarke

CRAZY KIDS

Eintrag ins Markenregister

21.05.2002

Hinterlegungs­datum

13.03.2002

Eintragsänderung

04.06.2002

Ablauf Schutzfrist

13.03.2022

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 105 vom 04.06.2002

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 25, 41

Inhaber

TBA AG
Rohrstrasse 44
8152 Glattbrugg CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Geräte zur Uebertragung und Wiedergabe von Ton und Bild; Ton- und Bildträger, wie CDs, Schallplatten, Musikkassetten, Videobänder, DVD.

Klasse 25

Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen.

Klasse 41

Veranstaltung von Kultur- und Unterhaltungsanlässen, wie Konzerte, Musik-Partys, Tanzanlässe und Künstlerauftritte; Produktion von Ton- und Bildaufnahmen auf Ton- und Bildträgern.

Zusammenfassung zum Markeneintrag CRAZY KIDS

Markeneintragung: Die Markennummer 499310 gehört zu der Wortmarke «CRAZY KIDS» von TBA AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 499310 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 28. Dezember 2011 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 499310 gehört dem Inhaber TBA AG Rohrstrasse 44, 8152 Glattbrugg CH. Der Inhaber TBA AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke CRAZY KIDS mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke CRAZY KIDS, eingetragen durch TBA AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.