Details zur Marke TECHNOSTEIN
Marken Nr.
Datenquelle
IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH
Gesuch Nr.
00809/2002
Wortmarke
TECHNOSTEIN
Eintrag ins Markenregister
21.05.2002
Hinterlegungsdatum
24.01.2002
Eintragsänderung
04.06.2002
Ablauf Schutzfrist
24.01.2032
Status Marke
aktiv
Quelle
SHAB-Nr. 105 vom 04.06.2002
Nizza-Klassifikation Nr.
9, 37, 38, 42, 45
Inhaber
Dorfmatt 12
6319 Allenwinden CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 9
Mess-, Signal-, Kontroll-, Unterrichtsapparate und Instrumente; Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung und Wiedergabe von Ton und Bild. Datenverarbeitungsgeräte und Computer.
Klasse 37
Montage, Wartung und Reparatur von Computern (Hardware).
Klasse 38
Telekommunikation.
Klasse 42
Entwurf und Entwicklung von Computern und Computerprogrammen. Dienstleistungen im Bereich der Technologie sowie diesbezügliche Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen.
Klasse 45
Sicherheitsdienstleistungen für den Schutz von Sachwerten und Individuen. Sicherheitsdienstleistungen für den Schutz von Informationen.
Zusammenfassung zum Markeneintrag TECHNOSTEIN
Markeneintragung: Die Markennummer 499304 gehört zu der Wortmarke «TECHNOSTEIN» von Jörg C. Hilfiker. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 499304 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 14. Juli 2021 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Nr. 499304 gehört dem Inhaber Jörg C. Hilfiker Dorfmatt 12, 6319 Allenwinden CH. Der Inhaber Jörg C. Hilfiker hat keinen Vertreter hinterlegt.
Marke TECHNOSTEIN mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)
Die Angaben zur Marke TECHNOSTEIN, eingetragen durch Jörg C. Hilfiker, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.
ZG (Kanton Markeninhaber)