Home  »  Meldung vom 17.10.2022  »  Marke HERO GIARDINO von Hero AG

Wortmarke HERO GIARDINO von Hero AG - Markeneintrag Nr. 498666


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 16.05.2002



Details zur Marke HERO GIARDINO

Gesuch Nr.

02618/2002

Wortmarke

HERO GIARDINO

Eintrag ins Markenregister

02.05.2002

Hinterlegungs­datum

22.03.2002

Eintragsänderung

16.05.2002

Ablauf Schutzfrist

22.03.2022

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 93 vom 16.05.2002

Nizza-Klassifikation Nr.

29, 31

Löschdatum

15.10.2022

Inhaber

Hero AG
5600 Lenzburg CH
 

Vertreter

Blum&Grob Rechtsanwälte AG
Neumühlequai 6, Postfach
8021 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 29

Konserviertes, getrocknetes und gekochtes Obst und Gemüse; Gallerten (Gelees), Konfitüren, Fruchtmus.

Klasse 31

Land-, garten- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse; frisches Obst und Gemüse.



Liste aller Marken

Zusammenfassung zum Markeneintrag HERO GIARDINO

Markeneintragung: Die Markennummer 498666 gehört zu der Wortmarke «HERO GIARDINO» von Hero AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 498666 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 15. Oktober 2022 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 498666 gehört dem Inhaber Hero AG 5600 Lenzburg CH. Hero AG wird vertreten durch Blum&Grob Rechtsanwälte AG Neumühlequai 6, Postfach, 8021 Zürich CH.


Marke HERO GIARDINO mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke HERO GIARDINO, eingetragen durch Hero AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.