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Bildmarke SCODi 4P von henzler informatik gmbh ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Land  BL (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 14.05.2002

Bildmarke 498413

Details zur Marke SCODi 4P ((fig.))

Gesuch Nr.

02853/2002

Bildmarke

SCODi 4P ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

25.04.2002

Hinterlegungs­datum

30.03.2002

Eintragsänderung

14.05.2002

Ablauf Schutzfrist

30.03.2012

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 91 vom 14.05.2002

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 16

Löschdatum

05.11.2012

Inhaber

henzler informatik gmbh
Teichstrasse 7
4106 Therwil CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Computer-Software; bespielte elektronische, optische, magnetoptische, magnetische, mechanische und andere Datenträger; Programm- und Benutzerhandbücher sowie Veröffentlichungen und Daten in elektronischer Form.

Klasse 16

Druckereierzeugnisse aller Art, insbesondere Zeitungen, Zeitschriften, Broschüren; Programm- und Benutzerhandbücher.

Zusammenfassung zum Markeneintrag SCODi 4P ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 498413 gehört zu der Bildmarke «-» von henzler informatik gmbh. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 498413 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 05. November 2012 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 498413 gehört dem Inhaber henzler informatik gmbh Teichstrasse 7, 4106 Therwil CH. Der Inhaber henzler informatik gmbh hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke SCODi 4P ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke SCODi 4P ((fig.)), eingetragen durch henzler informatik gmbh, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.