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Wortmarke INNOPLANA von Innoplana Umwelttechnik AG - ... 497424


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Thurgau  TG (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 23.04.2002



Details zur Marke INNOPLANA

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

11373/2001

Wortmarke

INNOPLANA

Eintrag ins Markenregister

08.04.2002

Hinterlegungs­datum

30.11.2001

Eintragsänderung

23.04.2002

Ablauf Schutzfrist

30.11.2021

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 77 vom 23.04.2002

Nizza-Klassifikation Nr.

7, 40

Löschdatum

23.06.2022

Inhaber

Innoplana Umwelttechnik AG
High-Tech-Center
8274 Tägerwilen CH
 

Vertreter

Dipl.-Ing. Horst Quehl,Patentanwalt
Postfach 223
8274 Tägerwilen CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 7

Maschinen und deren Bestandteile (soweit in Klasse 7 enthalten) zur Verarbeitung von Materialien, nämlich Abfall und Klärschlamm.

Klasse 40

Materialbearbeitung, nämlich Verarbeitung von Abfall und Klärschlamm.

Zusammenfassung zum Markeneintrag INNOPLANA

Markeneintragung: Die Markennummer 497424 gehört zu der Wortmarke «INNOPLANA» von Innoplana Umwelttechnik AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 497424 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 23. Juni 2022 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 497424 gehört dem Inhaber Innoplana Umwelttechnik AG High-Tech-Center, 8274 Tägerwilen CH. Innoplana Umwelttechnik AG wird vertreten durch Dipl.-Ing. Horst Quehl,Patentanwalt Postfach 223, 8274 Tägerwilen CH.


Marke INNOPLANA mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke INNOPLANA, eingetragen durch Innoplana Umwelttechnik AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.