Home  »  Meldung vom 17.10.2022  »  Marke MOLIMBA von SYNGENTA PARTICIPATIONS AG

Wortmarke MOLIMBA von SYNGENTA PARTICIPATIONS AG - ... 497422


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Stadt  BS (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 23.04.2002



Details zur Marke MOLIMBA

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

02590/2002

Wortmarke

MOLIMBA

Eintrag ins Markenregister

08.04.2002

Hinterlegungs­datum

21.03.2002

Eintragsänderung

23.04.2002

Ablauf Schutzfrist

21.03.2022

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 77 vom 23.04.2002

Nizza-Klassifikation Nr.

31

Löschdatum

14.10.2022

Inhaber

SYNGENTA PARTICIPATIONS AG
Rosentalstrasse 67
4058 Basel CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 31

Blumensamen, Setzlinge, lebende Pflanzen, natürliche Blumen, Pflanzgut, Ableger und andere für die Vermehrung in Frage kommende Pflanzenteile.

Zusammenfassung zum Markeneintrag MOLIMBA

Markeneintragung: Die Markennummer 497422 gehört zu der Wortmarke «MOLIMBA» von SYNGENTA PARTICIPATIONS AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 497422 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 14. Oktober 2022 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 497422 gehört dem Inhaber SYNGENTA PARTICIPATIONS AG Rosentalstrasse 67, 4058 Basel CH. Der Inhaber SYNGENTA PARTICIPATIONS AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke MOLIMBA mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke MOLIMBA, eingetragen durch SYNGENTA PARTICIPATIONS AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.