Home  »  Meldung vom 12.01.2025  »  Marke VIP-SECURITY Int. Bodyguard-Vermittlungs-Agentur ((fig.)) von VIP Security AG

VIP-SECURITY Int. Bodyguard-Vermittlungs-Agentur ((fig.)) (497211)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Solothurn  SO (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 497211

Details zur Marke VIP-SECURITY Int. Bodyguard-Vermittlungs-Agentur ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

11475/2001

Bildmarke

VIP-SECURITY Int. Bodyguard-Vermittlungs-Agentur ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

04.04.2002

Hinterlegungs­datum

05.12.2001

Ablauf Schutzfrist

05.12.2031

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 39, 45

Inhaber

VIP Security AG
Steinacker 19
4565 Recherswil CH
 

Vertreter

BRAUNPAT AG
Peter Merian-Strasse 28
4052 Basel CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

Zusammenfassung zum Markeneintrag VIP-SECURITY Int. Bodyguard-Vermittlungs-Agentur ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 497211 gehört zu der Bildmarke «VIP-SECURITY Int. Bodyguard-Vermittlungs-Agentur ((fig.))» von VIP Security AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 497211 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 497211 gehört dem Inhaber VIP Security AG Steinacker 19, 4565 Recherswil CH. VIP Security AG wird vertreten durch BRAUNPAT AG Peter Merian-Strasse 28, 4052 Basel CH.


Marke VIP-SECURITY Int. Bodyguard-Vermittlungs-Agentur ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke VIP-SECURITY Int. Bodyguard-Vermittlungs-Agentur ((fig.)), eingetragen durch VIP Security AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.