Details zur Marke CASIBAC Gülle und Mist besser nutzen Mieux utiliser le lisier et le fumier
Marken Nr.
Gesuch Nr.
09698/2001
Wortmarke
CASIBAC Gülle und Mist besser nutzen Mieux utiliser le lisier et le fumier
Eintrag ins Markenregister
27.03.2002
Hinterlegungsdatum
05.10.2001
Eintragsänderung
11.04.2002
Ablauf Schutzfrist
05.10.2031
Status Marke
aktiv
Quelle
SHAB-Nr. 69 vom 11.04.2002
Nizza-Klassifikation Nr.
1, 5, 44
Inhaber
Bahnhofstrasse 65
6403 Küssnacht am Rigi CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 1
Düngemittel; Bakterienpräparate, ausser für medizinische oder tierärztliche Zwecke.
Klasse 5
Mittel zur Vertilgung von schädlichen Tieren.
Klasse 44
Beratung auf dem Gebiet der Landwirtschaft; Schädlings- und Ungeziefervernichtung für landwirtschaftliche Zwecke.
Zusammenfassung zum Markeneintrag CASIBAC Gülle und Mist besser nutzen Mieux utiliser le lisier et le fumier
Markeneintragung: Die Markennummer 496871 gehört zu der Wortmarke «CASIBAC Gülle und Mist besser nutzen Mieux utiliser le lisier et le fumier» von Casanova Biotech GmbH. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 496871 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 21. April 2021 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Nr. 496871 gehört dem Inhaber Casanova Biotech GmbH Bahnhofstrasse 65, 6403 Küssnacht am Rigi CH. Der Inhaber Casanova Biotech GmbH hat keinen Vertreter hinterlegt.
Marke CASIBAC Gülle und Mist besser nutzen Mieux utiliser le lisier et le fumier mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke CASIBAC Gülle und Mist besser nutzen Mieux utiliser le lisier et le fumier, eingetragen durch Casanova Biotech GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.
SZ (Kanton Markeninhaber)