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Wortmarke Grapp von Walter Benz - Markeneintrag Nr. 495200


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: St.Gallen  SG (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 14.03.2002



Details zur Marke Grapp

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

00275/2002

Wortmarke

Grapp

Eintrag ins Markenregister

25.02.2002

Hinterlegungs­datum

10.01.2002

Eintragsänderung

14.03.2002

Ablauf Schutzfrist

10.01.2012

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 51 vom 14.03.2002

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 35, 37, 38, 42

Löschdatum

13.08.2012

Inhaber

Walter Benz
Obere Felsenstrasse 12
9000 St. Gallen CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Geräte zur Aufzeichnung; Übertragung und Wiedergabe von Ton und Bild; Datenverarbeitungsgeräte und Computer.

Klasse 35

Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten.

Klasse 37

Montage; Wartung und Reparatur von Computern (Hardware).

Klasse 38

Telekommunikation.

Klasse 42

Entwurf und Entwicklung von Computern und Computerprogrammen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Grapp

Markeneintragung: Die Markennummer 495200 gehört zu der Wortmarke «Grapp» von Walter Benz. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 495200 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 13. August 2012 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 495200 gehört dem Inhaber Walter Benz Obere Felsenstrasse 12, 9000 St. Gallen CH. Der Inhaber Walter Benz hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Grapp mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke Grapp, eingetragen durch Walter Benz, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.