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Bildmarke Wohnsinn von MCH Messe Schweiz AG ...


Land Schweiz  Schweiz (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 07.03.2002

Bildmarke 494972

Details zur Marke Wohnsinn ((fig.))

Gesuch Nr.

10757/2001

Bildmarke

Wohnsinn ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

21.02.2002

Hinterlegungs­datum

09.11.2001

Eintragsänderung

07.03.2002

Ablauf Schutzfrist

09.11.2011

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 46 vom 07.03.2002

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 38, 41

Löschdatum

11.06.2012

Inhaber

MCH Messe Schweiz AG
Rechtsdienst, Postfach
4021 Basel CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Organisation und Durchführung von Ausstellungen, Messen, Kongressen und Veranstaltungen für wirtschaftliche und Werbezwecke.

Klasse 38

Telekommunikation.

Klasse 41

Organisation und Durchführung von Ausstellungen, Messen, Kongressen und Veranstaltungen für kulturelle und Unterrichtszwecke.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Wohnsinn ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 494972 gehört zu der Bildmarke «-» von MCH Messe Schweiz AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 494972 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 11. Juni 2012 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 494972 gehört dem Inhaber MCH Messe Schweiz AG Rechtsdienst, Postfach, 4021 Basel CH. Der Inhaber MCH Messe Schweiz AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Wohnsinn ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Wohnsinn ((fig.)), eingetragen durch MCH Messe Schweiz AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.