Home  »  Meldung vom 25.03.2022  »  Marke SWISSFLOCK von APE Umwelttechnik AG

Wortmarke SWISSFLOCK von APE Umwelttechnik AG - ... 494542


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zug  ZG (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 28.02.2002



Details zur Marke SWISSFLOCK

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

08538/2001

Wortmarke

SWISSFLOCK

Eintrag ins Markenregister

12.02.2002

Hinterlegungs­datum

01.09.2001

Eintragsänderung

28.02.2002

Ablauf Schutzfrist

01.09.2021

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 41 vom 28.02.2002

Nizza-Klassifikation Nr.

1, 40

Löschdatum

24.03.2022

Inhaber

APE Umwelttechnik AG
Postfach 115, Neugasse 6
6301 Zug CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 1

Chemische Präparate, nämlich Flockungsmittel für die Wasseraufbereitung und Abwasserreinigung; alle vorgenannten Waren schweizerischer Herkunft.

Klasse 40

Materialbearbeitung, insbesondere Flocken von Schlämmen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag SWISSFLOCK

Markeneintragung: Die Markennummer 494542 gehört zu der Wortmarke «SWISSFLOCK» von APE Umwelttechnik AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 494542 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 24. März 2022 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 494542 gehört dem Inhaber APE Umwelttechnik AG Postfach 115, Neugasse 6, 6301 Zug CH. Der Inhaber APE Umwelttechnik AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke SWISSFLOCK mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke SWISSFLOCK, eingetragen durch APE Umwelttechnik AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.