Home  »  Meldung vom 25.06.2012  »  Rhino von Unito Versand & Dienstleistungen GmbH

Bildmarke Rhino von Unito Versand & Dienstleistungen GmbH ...


Land des Markeninhabers: Österreich  AT (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 28.02.2002

Bildmarke 494532

Details zur Marke Rhino ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

11041/2001

Bildmarke

Rhino ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

12.02.2002

Hinterlegungs­datum

19.11.2001

Eintragsänderung

28.02.2002

Ablauf Schutzfrist

19.11.2011

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 41 vom 28.02.2002

Nizza-Klassifikation Nr.

25

Löschdatum

25.06.2012

Inhaber

Unito Versand & Dienstleistungen GmbH
Peilsteinerstrasse 5-7
5020 Salzburg AT

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 25

Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen.


Zusammenfassung zum Markeneintrag Rhino ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 494532 gehört zu der Bildmarke «-» von Unito Versand & Dienstleistungen GmbH. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 494532 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 25. Juni 2012 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 494532 gehört dem Inhaber Unito Versand & Dienstleistungen GmbH Peilsteinerstrasse 5-7, 5020 Salzburg AT. Der Inhaber Unito Versand & Dienstleistungen GmbH hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Rhino ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke Rhino ((fig.)), eingetragen durch Unito Versand & Dienstleistungen GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.