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Wortmarke DELTA MATRIX von Delta Light NV - Markeneintrag ... 493955


Land des Markeninhabers: Belgien  BE (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 15.02.2002



Details zur Marke DELTA MATRIX

Gesuch Nr.

10061/2000

Wortmarke

DELTA MATRIX

Eintrag ins Markenregister

23.01.2002

Hinterlegungs­datum

23.08.2000

Eintragsänderung

15.02.2002

Ablauf Schutzfrist

23.08.2010

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 32 vom 15.02.2002

Nizza-Klassifikation Nr.

6, 11, 19, 20

Löschdatum

28.03.2011

Inhaber

Delta Light NV
Industrieweg 72
8800 Roeselare (Beveren) BE
 

Vertreter

Lenz & Staehelin
Bleicherweg 58
8027 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 6

Baumaterialien aus Metall, unedle Metalle und deren Legierungen, transportable Bauten aus Metall, Metallrohre, Waren aus Metall soweit in dieser Klasse enthalten.

Klasse 11

Beleuchtungsanlagen.

Klasse 19

Baumaterialien, Rohre für Bauzwecke, transportable Bauten, alle vorgenannten Waren nicht aus Metall.

Klasse 20

Möbel.

Zusammenfassung zum Markeneintrag DELTA MATRIX

Markeneintragung: Die Markennummer 493955 gehört zu der Wortmarke «DELTA MATRIX» von Delta Light NV. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 493955 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 28. März 2011 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 493955 gehört dem Inhaber Delta Light NV Industrieweg 72, 8800 Roeselare (Beveren) BE. Delta Light NV wird vertreten durch Lenz & Staehelin Bleicherweg 58, 8027 Zürich CH.


Marke DELTA MATRIX mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke DELTA MATRIX, eingetragen durch Delta Light NV, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.