Home  »  Meldung vom 31.03.2022  »  Marke SANAPOLIS von Atupri Gesundheitsversicherung

Wortmarke SANAPOLIS von Atupri Gesundheitsversicherung - ... 493906


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 14.02.2002



Details zur Marke SANAPOLIS

Gesuch Nr.

08835/2001

Wortmarke

SANAPOLIS

Eintrag ins Markenregister

21.01.2002

Hinterlegungs­datum

07.09.2001

Eintragsänderung

14.02.2002

Ablauf Schutzfrist

07.09.2021

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 31 vom 14.02.2002

Nizza-Klassifikation Nr.

16, 36, 44

Löschdatum

30.03.2022

Inhaber

Atupri Gesundheitsversicherung
Zieglerstrasse 29
3000 Bern 65 CH
 

Vertreter

FMP Fuhrer Marbach & Partner
Konsumstrasse 16A
3007 Bern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 16

Druckereierzeugnisse.

Klasse 36

Versicherungswesen.

Klasse 44

Dienstleistungen auf dem Gebiet der Gesundheitspflege.

Zusammenfassung zum Markeneintrag SANAPOLIS

Markeneintragung: Die Markennummer 493906 gehört zu der Wortmarke «SANAPOLIS» von Atupri Gesundheitsversicherung. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 493906 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 30. März 2022 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 493906 gehört dem Inhaber Atupri Gesundheitsversicherung Zieglerstrasse 29, 3000 Bern 65 CH. Atupri Gesundheitsversicherung wird vertreten durch FMP Fuhrer Marbach & Partner Konsumstrasse 16A, 3007 Bern CH.


Marke SANAPOLIS mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke SANAPOLIS, eingetragen durch Atupri Gesundheitsversicherung, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.