Home  »  Meldung vom 04.06.2026  »  Marke Aus der Region. Für die Region. ((fig.)) von Migros-Genossenschafts-Bund

Aus der Region. Für die Region. ((fig.)) (493862)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 493862

Details zur Marke Aus der Region. Für die Region. ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

00471/2001

Bildmarke

Aus der Region. Für die Region. ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

17.01.2002

Hinterlegungs­datum

23.10.2001

Ablauf Schutzfrist

23.10.2031

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

1, 16, 20, 25, 29, 30, 31, 32, 35

Inhaber

Migros-Genossenschafts-Bund
Limmatstrasse 152
8005 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation



Zusammenfassung zum Markeneintrag Aus der Region. Für die Region. ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 493862 gehört zu der Bildmarke «Aus der Region. Für die Region. ((fig.))» von Migros-Genossenschafts-Bund. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 493862 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 03. Dezember 1965 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 493862 gehört dem Inhaber Migros-Genossenschafts-Bund Limmatstrasse 152, 8005 Zürich CH. Der Inhaber Migros-Genossenschafts-Bund hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Aus der Region. Für die Region. ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Aus der Region. Für die Region. ((fig.)), eingetragen durch Migros-Genossenschafts-Bund, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.