Home  »  Meldung vom 21.05.2012  »  Marke TIMESCOUT von Stephan Kalt,316 tn interaktive und klassische Medien GmbH

Wortmarke TIMESCOUT von Stephan Kalt,316 tn interaktive und ... 493370


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Stadt  BS (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 01.02.2002



Details zur Marke TIMESCOUT

Gesuch Nr.

10114/2001

Wortmarke

TIMESCOUT

Eintrag ins Markenregister

28.12.2001

Hinterlegungs­datum

18.10.2001

Eintragsänderung

01.02.2002

Ablauf Schutzfrist

18.10.2011

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 22 vom 01.02.2002

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 42

Löschdatum

21.05.2012

Inhaber

Stephan Kalt,316 tn interaktive und klassische Medien GmbH
Greifengasse 7
4058 Basel CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Computerprogramme.

Klasse 42

Erstellen von Computerprogrammen und diesbezügliche Beratung.

Zusammenfassung zum Markeneintrag TIMESCOUT

Markeneintragung: Die Markennummer 493370 gehört zu der Wortmarke «TIMESCOUT» von Stephan Kalt,316 tn interaktive und klassische Medien GmbH. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 493370 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 21. Mai 2012 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 493370 gehört dem Inhaber Stephan Kalt,316 tn interaktive und klassische Medien GmbH Greifengasse 7, 4058 Basel CH. Der Inhaber Stephan Kalt,316 tn interaktive und klassische Medien GmbH hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke TIMESCOUT mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke TIMESCOUT, eingetragen durch Stephan Kalt,316 tn interaktive und klassische Medien GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.