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Wortmarke LAND ROVER EXPERIENCE von JAGUAR LAND ROVER ... 493059


Land des Markeninhabers: Grossbritannien  GB (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 22.01.2002



Details zur Marke LAND ROVER EXPERIENCE

Gesuch Nr.

04931/2001

Wortmarke

LAND ROVER EXPERIENCE

Eintrag ins Markenregister

18.12.2001

Hinterlegungs­datum

17.05.2001

Eintragsänderung

22.01.2002

Ablauf Schutzfrist

17.05.2031

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 14 vom 22.01.2002

Nizza-Klassifikation Nr.

12, 39, 41, 42

Inhaber

JAGUAR LAND ROVER LIMITED
Abbey Road
Whitley, CV3 4LF, Coventry GB
 

Vertreter

E. Blum & Co. AG
Hofwiesenstrasse 349
8050 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 12

Landfahrzeuge und deren Motoren; Teile, Bestand- und Ersatzteile für die vorgenannten Waren; geformte Bezüge für Steuerräder, Fahrzeugsitze, Ersatzräder und Landfahrzeuge; geformte oder passende Matten und Fussmatten für Motorlandfahrzeuge; Pumpen für Fahrzeugreifen; Sonnenblenden, Dachträger, Gepäckträger und -netze, Fahrradträger, Surfbrettträger, Skiträger und Schneeketten, alle vorgenannten Waren für Landfahrzeuge.

Klasse 39

Vermietung von Motorfahrzeugen, Lagereinrichtungen für Motorfahrzeuge, -teile und Apparate; Arrangierung, Durchführung und Vermittlung von Ferien, Safaris, Reisen und Geländefahrten; Arrangierung und Durchführung von Touren; Arrangierung von Fahrzeug-, Fahrer- und Passagierbeförderungen; Dienstleistungen eines Reisebüros, einschliesslich Reiseinformationen und Beratungen; Reservierungsdienste und Ausstellen von Reisetickets; Schlafwagenplatzreservationen; Reisebegleitung.

Klasse 41

Erziehung; Ausbildung und Unterhaltung im Zusammenhang mit Landfahrzeugen; Arrangierung und Durchführung von Konferenzen, Kongressen, Seminarien, Symposien und Workshops; Ausbildung in Fahrtechniken, Mechanik, Kartenlesen, Sicherheit und Umweltbelangen; Fahrschulen; Arrangieren und Organisieren von Wettbewerben, Sportveranstaltungen; Organisieren von Ausstellungen; Zurverfügungstellen von Trainingseinrichtungen; Ferien- und Sportcamps; Unterricht, nämlich Geländefahrkurse; Fahrtraining und -unterricht; Schleuderkurse; Vorführungen und praktische Trainings, nämlich Fahrvorführungen, Abschleppmethoden, Vermietung von Vorführausrüstungen; Vermietung von Ausstellungseinheiten; Unterhaltung für Unternehmungen, nämlich Showproduktionen; Ausbildung und Unterhaltung im Zusammenhang mit kulturellen Aktivitäten; Arrangierung, Organisierung und Zeitmessung von Sportveranstaltungen, einschliesslich Unterstützung von Anlässen, Routenplanung, -geleitung und Fahrzeugbergung; Billetvorverkaufsdienste; Information und Beratung im Zusammenhang mit allen vorgenannten Dienstleistungen.

Klasse 42

Verpflegung; Beherbergung von Gästen; Unterkunftsreservierung; Verpflegung von Gästen in Cafés, Restaurants, Kantinen und mittels Partylieferung; Entwurf und Konstruktion im Zusammenhang mit Motorfahrzeugen deren Spur und Lenkung; Lizenz- und Franchisedienste; Umweltforschung.

Zusammenfassung zum Markeneintrag LAND ROVER EXPERIENCE

Markeneintragung: Die Markennummer 493059 gehört zu der Wortmarke «LAND ROVER EXPERIENCE» von JAGUAR LAND ROVER LIMITED. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 493059 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 14. Dezember 2023 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 493059 gehört dem Inhaber JAGUAR LAND ROVER LIMITED Abbey Road, Whitley, CV3 4LF, Coventry GB. JAGUAR LAND ROVER LIMITED wird vertreten durch E. Blum & Co. AG Hofwiesenstrasse 349, 8050 Zürich CH.


Marke LAND ROVER EXPERIENCE mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke LAND ROVER EXPERIENCE, eingetragen durch JAGUAR LAND ROVER LIMITED, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.