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Bildmarke ad cubum von AdCubum AG (Markenregister)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: St.Gallen  SG (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 17.01.2002

Bildmarke 492861

Details zur Marke ad cubum ((fig.))

Gesuch Nr.

08342/2001

Bildmarke

ad cubum ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

13.12.2001

Hinterlegungs­datum

23.08.2001

Eintragsänderung

17.01.2002

Ablauf Schutzfrist

23.08.2011

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 11 vom 17.01.2002

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 16, 42

Löschdatum

26.03.2012

Farbanspruch

Schwarz, blau, weiss.

Inhaber

AdCubum AG
Zürcher Strasse 464
9015 St. Gallen CH
 

Vertreter

Walder Wyss AG
Seefeldstrasse 123, Postfach 1236
8034 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Computerprogramme.

Klasse 16

Druckereierzeugnisse, insbesondere Handbücher und EDV-Literatur.

Klasse 42

Erstellung von Programmen für die Datenverarbeitung.



Liste aller Marken

Zusammenfassung zum Markeneintrag ad cubum ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 492861 gehört zu der Bildmarke «-» von AdCubum AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 492861 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 26. März 2012 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 492861 gehört dem Inhaber AdCubum AG Zürcher Strasse 464, 9015 St. Gallen CH. AdCubum AG wird vertreten durch Walder Wyss AG Seefeldstrasse 123, Postfach 1236, 8034 Zürich CH.


Marke ad cubum ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ad cubum ((fig.)), eingetragen durch AdCubum AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.