Home  »  Meldung vom 26.03.2012  »  KÖRNLI von EiCO AG

Bildmarke KÖRNLI von EiCO AG (Markenregister)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 17.01.2002

Bildmarke 492781

Details zur Marke KÖRNLI ((fig.))

Gesuch Nr.

08341/2001

Bildmarke

KÖRNLI ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

12.12.2001

Hinterlegungs­datum

23.08.2001

Eintragsänderung

17.01.2002

Ablauf Schutzfrist

23.08.2011

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 11 vom 17.01.2002

Nizza-Klassifikation Nr.

29

Löschdatum

26.03.2012

Inhaber

EiCO AG
Weyermannsstrasse 18, Postfach 305
3000 Bern 5 CH
 

Vertreter

Fuhrer Marbach & Partner
Konsumstrasse 16A
3007 Bern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 29

Fleisch, Fisch, Geflügel und Wild; Fleischextrakte; konserviertes, getrocknetes und gekochtes Obst und Gemüse; Gallerten (Gelees), Konfitüren, Fruchtmus; Eier, Milch und Milchprodukte; Speiseöle und -fette.

Zusammenfassung zum Markeneintrag KÖRNLI ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 492781 gehört zu der Bildmarke «-» von EiCO AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 492781 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 26. März 2012 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 492781 gehört dem Inhaber EiCO AG Weyermannsstrasse 18, Postfach 305, 3000 Bern 5 CH. EiCO AG wird vertreten durch Fuhrer Marbach & Partner Konsumstrasse 16A, 3007 Bern CH.


Marke KÖRNLI ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke KÖRNLI ((fig.)), eingetragen durch EiCO AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.