Home  »  Meldung vom 13.07.2022  »  Marke QUADRO von medmix Switzerland AG

Wortmarke QUADRO von medmix Switzerland AG - Markeneintrag ... 492711


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: St.Gallen  SG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 16.01.2002



Details zur Marke QUADRO

Gesuch Nr.

06648/2001

Wortmarke

QUADRO

Eintrag ins Markenregister

12.12.2001

Hinterlegungs­datum

04.07.2001

Eintragsänderung

16.01.2002

Ablauf Schutzfrist

04.07.2031

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 10 vom 16.01.2002

Nizza-Klassifikation Nr.

7, 9

Inhaber

medmix Switzerland AG
Rütistrasse 7
9469 Haag (Rheintal) CH
 

Vertreter

Hepp Wenger Ryffel AG
Friedtalweg 5
9500 Wil CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 7

Mischmaschinen und deren Teile, insbesondere statische Mischer und deren Teile.

Klasse 9

Chemische Apparate und Instrumente für das Mischen von flüssigen und/oder festen fliessfähigen Stoffen und für das Mischen der Komponenten von Mehrkomponenten-Stoffen, wie Klebstoffen, Harzen und Lacken.

Zusammenfassung zum Markeneintrag QUADRO

Markeneintragung: Die Markennummer 492711 gehört zu der Wortmarke «QUADRO» von medmix Switzerland AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 492711 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 12. Juli 2022 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 492711 gehört dem Inhaber medmix Switzerland AG Rütistrasse 7, 9469 Haag (Rheintal) CH. medmix Switzerland AG wird vertreten durch Hepp Wenger Ryffel AG Friedtalweg 5, 9500 Wil CH.


Marke QUADRO mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke QUADRO, eingetragen durch medmix Switzerland AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.