Home  »  Meldung vom 30.04.2012  »  Marke AUTOLUST von Stapferhaus Lenzburg

Wortmarke AUTOLUST von Stapferhaus Lenzburg - Markeneintrag ... 492614


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 16.01.2002



Details zur Marke AUTOLUST

Gesuch Nr.

09538/2001

Wortmarke

AUTOLUST

Eintrag ins Markenregister

11.12.2001

Hinterlegungs­datum

28.09.2001

Eintragsänderung

16.01.2002

Ablauf Schutzfrist

28.09.2011

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 10 vom 16.01.2002

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 41, 42

Löschdatum

30.04.2012

Inhaber

Stapferhaus Lenzburg
Schloss, Postfach
5600 Lenzburg 2 CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Werbung; Veranstaltung von Ausstellungen für wirtschaftliche und Werbezwecke.

Klasse 41

Erziehung, Ausbildung; Unterhaltung, kulturelle Aktivitäten; Veranstaltung von Ausstellungen für kulturelle Zwecke.

Klasse 42

Verpflegung; wissenschaftliche Forschung.

Zusammenfassung zum Markeneintrag AUTOLUST

Markeneintragung: Die Markennummer 492614 gehört zu der Wortmarke «AUTOLUST» von Stapferhaus Lenzburg. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 492614 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 30. April 2012 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 492614 gehört dem Inhaber Stapferhaus Lenzburg Schloss, Postfach, 5600 Lenzburg 2 CH. Der Inhaber Stapferhaus Lenzburg hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke AUTOLUST mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke AUTOLUST, eingetragen durch Stapferhaus Lenzburg, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.