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Bildmarke GRASS BESTPLACEMENT von Grass Consulting Group ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zug  ZG (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 04.01.2002

Bildmarke 492174

Details zur Marke GRASS BESTPLACEMENT ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

04634/2001

Bildmarke

GRASS BESTPLACEMENT ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

30.11.2001

Hinterlegungs­datum

07.09.2001

Eintragsänderung

04.01.2002

Ablauf Schutzfrist

07.09.2011

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 2 vom 04.01.2002

Nizza-Klassifikation Nr.

42

Löschdatum

09.04.2012

Farbanspruch

Gelb (pantone 115U)

Inhaber

Grass Consulting Group AG
Gotthardstrasse 20
6300 Zug CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 42

Gewerbsmässige Beratung; Berufsberatung, nämlich Karriereplanung, Durchführung von Eignungstests sowie Persönlichkeitsanalysen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag GRASS BESTPLACEMENT ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 492174 gehört zu der Bildmarke «-» von Grass Consulting Group AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 492174 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 09. April 2012 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 492174 gehört dem Inhaber Grass Consulting Group AG Gotthardstrasse 20, 6300 Zug CH. Der Inhaber Grass Consulting Group AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke GRASS BESTPLACEMENT ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke GRASS BESTPLACEMENT ((fig.)), eingetragen durch Grass Consulting Group AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.