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Wortmarke BAUTEC BT von BAUTEC - Markeneintrag Nr. 491810


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 24.12.2001



Details zur Marke BAUTEC BT

Gesuch Nr.

03500/2001

Wortmarke

BAUTEC BT

Eintrag ins Markenregister

21.11.2001

Hinterlegungs­datum

10.09.2001

Eintragsänderung

24.12.2001

Ablauf Schutzfrist

10.09.2011

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 249 vom 24.12.2001

Nizza-Klassifikation Nr.

19, 36, 37, 42

Löschdatum

16.04.2012

Inhaber

BAUTEC
Riedliweg 17
3292 Busswil b. Büren CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 19

Baumaterialien (nicht aus Metall); Rohre (nicht aus Metall) für Bauzwecke; Asphalt, Pech und Bitumen; transportable Bauten (nicht aus Metall); Denkmäler (nicht aus Metall).

Klasse 36

Versicherungswesen; Finanzwesen; Geldgeschäfte; Immobilienwesen.

Klasse 37

Bauwesen; Reparaturwesen; Installationsarbeiten.

Klasse 42

Erstellen von Programmen für die Datenverarbeitung.

Zusammenfassung zum Markeneintrag BAUTEC BT

Markeneintragung: Die Markennummer 491810 gehört zu der Wortmarke «BAUTEC BT» von BAUTEC. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 491810 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 16. April 2012 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 491810 gehört dem Inhaber BAUTEC Riedliweg 17, 3292 Busswil b. Büren CH. Der Inhaber BAUTEC hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke BAUTEC BT mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke BAUTEC BT, eingetragen durch BAUTEC, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.