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Bildmarke MegaPro von E.C. Robins Switzerland GmbH ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zug  ZG (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 17.12.2001

Bildmarke 491424

Details zur Marke MegaPro ((fig.))

Gesuch Nr.

09743/2001

Bildmarke

MegaPro ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

12.11.2001

Hinterlegungs­datum

08.10.2001

Eintragsänderung

17.12.2001

Ablauf Schutzfrist

08.10.2011

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 244 vom 17.12.2001

Nizza-Klassifikation Nr.

5, 29, 30

Löschdatum

14.05.2012

Inhaber

E.C. Robins Switzerland GmbH
Hinterbergstrasse 22
6330 Cham CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 5

Pharmazeutische Erzeugnisse und Präparate; diätetische Erzeugnisse für medizinische Zwecke.

Klasse 29

Nahrungsergänzungs-Produkte auf der Basis von Milch oder pflanzlichen Eiweissen.

Klasse 30

Stärkepulver und Stärkeprodukte für Nahrungszwecke.

Zusammenfassung zum Markeneintrag MegaPro ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 491424 gehört zu der Bildmarke «-» von E.C. Robins Switzerland GmbH. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 491424 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 14. Mai 2012 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 491424 gehört dem Inhaber E.C. Robins Switzerland GmbH Hinterbergstrasse 22, 6330 Cham CH. Der Inhaber E.C. Robins Switzerland GmbH hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke MegaPro ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke MegaPro ((fig.)), eingetragen durch E.C. Robins Switzerland GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.