Home  »  Meldung vom 23.01.2012  »  Marke LEIF von Blaser Swisslube AG

Wortmarke LEIF von Blaser Swisslube AG - Markeneintrag Nr. 491271


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 14.12.2001



Details zur Marke LEIF

Gesuch Nr.

06256/2001

Wortmarke

LEIF

Eintrag ins Markenregister

09.11.2001

Hinterlegungs­datum

22.06.2001

Eintragsänderung

14.12.2001

Ablauf Schutzfrist

22.06.2011

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 243 vom 14.12.2001

Nizza-Klassifikation Nr.

1, 4

Löschdatum

23.01.2012

Inhaber

Blaser Swisslube AG
Winterseystrasse
3415 Hasle-Rüegsau CH
 

Vertreter

Fuhrer Marbach & Partner
Konsumstrasse 16A
3007 Bern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 1

Kühlmittel (chemisch); Kühlmittel zur spanlosen und spanabhebenden Bearbeitung von Metallen aller Art sowie von Kunststoffen.

Klasse 4

Technische Öle und Fette; Schmiermittel; Kühlschmierstoffe; Umformöle, Schneidöle.



Zusammenfassung zum Markeneintrag LEIF

Markeneintragung: Die Markennummer 491271 gehört zu der Wortmarke «LEIF» von Blaser Swisslube AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 491271 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 23. Januar 2012 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 491271 gehört dem Inhaber Blaser Swisslube AG Winterseystrasse, 3415 Hasle-Rüegsau CH. Blaser Swisslube AG wird vertreten durch Fuhrer Marbach & Partner Konsumstrasse 16A, 3007 Bern CH.


Marke LEIF mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke LEIF, eingetragen durch Blaser Swisslube AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.