Home  »  Meldung vom 31.03.2022  »  Marke MUBAPLUS von MCH Group AG

Wortmarke MUBAPLUS von MCH Group AG - Markeneintrag Nr. 491215


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Stadt  BS (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 11.12.2001



Details zur Marke MUBAPLUS

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

08746/2001

Wortmarke

MUBAPLUS

Eintrag ins Markenregister

08.11.2001

Hinterlegungs­datum

04.09.2001

Eintragsänderung

11.12.2001

Ablauf Schutzfrist

04.09.2021

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 240 vom 11.12.2001

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 38, 41

Löschdatum

30.03.2022

Inhaber

MCH Group AG
Postfach
4005 Basel CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Organisation und Durchführung von Ausstellungen, Messen, Kongressen und Veranstaltungen für wirtschaftliche und Werbezwecke.

Klasse 38

Telekommunikation.

Klasse 41

Organisation und Durchführung von Ausstellungen, Messen, Kongressen und Veranstaltungen für kulturelle und Unterrichtszwecke.



Liste aller Marken

Zusammenfassung zum Markeneintrag MUBAPLUS

Markeneintragung: Die Markennummer 491215 gehört zu der Wortmarke «MUBAPLUS» von MCH Group AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 491215 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 30. März 2022 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 491215 gehört dem Inhaber MCH Group AG Postfach, 4005 Basel CH. Der Inhaber MCH Group AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke MUBAPLUS mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke MUBAPLUS, eingetragen durch MCH Group AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.