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Bildmarke APPENZELLER Ziegen-Milch von Albert Koch ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Appenzell Innerrhoden  AI (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 19.11.2001

Bildmarke 490388

Details zur Marke APPENZELLER Ziegen-Milch ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

04382/2001

Bildmarke

APPENZELLER Ziegen-Milch ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

15.10.2001

Hinterlegungs­datum

02.05.2001

Eintragsänderung

19.11.2001

Ablauf Schutzfrist

02.05.2011

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 224 vom 19.11.2001

Nizza-Klassifikation Nr.

29

Löschdatum

05.01.2004

Farbanspruch

Blau, grün, weiss, braun, rot, gelb, grau.

Inhaber

Albert Koch
Im Sonder
9108 Gonten CH
 

Vertreter

E. Blum & Co. AG,Patent- und Markenanwälte VSP
Vorderberg 11
8044 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 29

Appenzeller Ziegenmilch.

Zusammenfassung zum Markeneintrag APPENZELLER Ziegen-Milch ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 490388 gehört zu der Bildmarke «-» von Albert Koch. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 490388 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 10. Dezember 2007 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 490388 gehört dem Inhaber Albert Koch Im Sonder, 9108 Gonten CH. Albert Koch wird vertreten durch E. Blum & Co. AG,Patent- und Markenanwälte VSP Vorderberg 11, 8044 Zürich CH.


Marke APPENZELLER Ziegen-Milch ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke APPENZELLER Ziegen-Milch ((fig.)), eingetragen durch Albert Koch, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.