Home  »  Meldung vom 29.08.2011  »  GIGATON von GIGATON GmbH

Bildmarke GIGATON von GIGATON GmbH (Markenregister)


Land des Markeninhabers: Deutschland  DE (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 06.11.2001

Bildmarke 489941

Details zur Marke GIGATON ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

01995/2001

Bildmarke

GIGATON ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

04.10.2001

Hinterlegungs­datum

23.01.2001

Eintragsänderung

06.11.2001

Ablauf Schutzfrist

23.01.2011

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 215 vom 06.11.2001

Nizza-Klassifikation Nr.

42

Löschdatum

29.08.2011

Farbanspruch

Blau, grau.

Inhaber

GIGATON GmbH
EDV und Netzwerkberatung, Lilienthalstrasse 12
68519 Viernheim DE
 

Vertreter

Müller & Swiss Friends GmbH
Multi-Media und Showproduktionen, Industriestrasse 3
6345 Neuheim CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 42

EDV- und Netzwerkberatung.

Zusammenfassung zum Markeneintrag GIGATON ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 489941 gehört zu der Bildmarke «-» von GIGATON GmbH. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 489941 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 29. August 2011 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 489941 gehört dem Inhaber GIGATON GmbH EDV und Netzwerkberatung, Lilienthalstrasse 12, 68519 Viernheim DE. GIGATON GmbH wird vertreten durch Müller & Swiss Friends GmbH Multi-Media und Showproduktionen, Industriestrasse 3, 6345 Neuheim CH.


Marke GIGATON ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke GIGATON ((fig.)), eingetragen durch GIGATON GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.