Home  »  Meldung vom 14.11.2011  »  Marke TIME SPECIALIST von Prescriptives Inc.

Wortmarke TIME SPECIALIST von Prescriptives Inc. - ... 489688


Land des Markeninhabers: USA Vereinigte Staaten von Amerika  US (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 05.11.2001



Details zur Marke TIME SPECIALIST

Gesuch Nr.

03821/2001

Wortmarke

TIME SPECIALIST

Eintrag ins Markenregister

01.10.2001

Hinterlegungs­datum

12.04.2001

Eintragsänderung

05.11.2001

Ablauf Schutzfrist

12.04.2011

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 214 vom 05.11.2001

Nizza-Klassifikation Nr.

3

Löschdatum

14.11.2011

Inhaber

Prescriptives Inc.
767 Fifth Avenue
10153 New York (NY) US
 

Vertreter

Baker & McKenzie Zurich
Holbeinstrasse 30
8034 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 3

Seifen, Parfümerien, Ätherische Öle, Mittel zur Körper- und Schönheitspflege, Kosmetika, Haarwässer; Zahnputzmittel.

Zusammenfassung zum Markeneintrag TIME SPECIALIST

Markeneintragung: Die Markennummer 489688 gehört zu der Wortmarke «TIME SPECIALIST» von Prescriptives Inc.. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 489688 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 14. November 2011 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 489688 gehört dem Inhaber Prescriptives Inc. 767 Fifth Avenue, 10153 New York (NY) US. Prescriptives Inc. wird vertreten durch Baker & McKenzie Zurich Holbeinstrasse 30, 8034 Zürich CH.


Marke TIME SPECIALIST mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke TIME SPECIALIST, eingetragen durch Prescriptives Inc., basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.