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Bildmarke GESAMTAUSGABE Thurgauer Volksfreund von CH ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Luzern  LU (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 29.10.2001

Bildmarke 489517

Details zur Marke GESAMTAUSGABE Thurgauer Volksfreund ((fig.))

Gesuch Nr.

12969/2000

Bildmarke

GESAMTAUSGABE Thurgauer Volksfreund ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

24.09.2001

Hinterlegungs­datum

31.10.2000

Eintragsänderung

29.10.2001

Ablauf Schutzfrist

31.10.2020

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 209 vom 29.10.2001

Nizza-Klassifikation Nr.

16, 35

Löschdatum

28.05.2021

Inhaber

CH Regionalmedien AG
Maihofstrasse 76
6004 Luzern CH
 

Vertreter

lic. iur. Kaspar Hemmeler, LL.M., Rechtsanwalt
Schärer Rechtsanwälte, Hintere Bahnhofstrasse 6
5001 Aarau CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 16

Druckereierzeugnisse, Zeitungen.

Klasse 35

Werbung für Zeitungen.



Zusammenfassung zum Markeneintrag GESAMTAUSGABE Thurgauer Volksfreund ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 489517 gehört zu der Bildmarke «-» von CH Regionalmedien AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 489517 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 28. Mai 2021 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 489517 gehört dem Inhaber CH Regionalmedien AG Maihofstrasse 76, 6004 Luzern CH. CH Regionalmedien AG wird vertreten durch lic. iur. Kaspar Hemmeler, LL.M., Rechtsanwalt Schärer Rechtsanwälte, Hintere Bahnhofstrasse 6, 5001 Aarau CH.


Marke GESAMTAUSGABE Thurgauer Volksfreund ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke GESAMTAUSGABE Thurgauer Volksfreund ((fig.)), eingetragen durch CH Regionalmedien AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.