Home  »  Meldung vom 15.07.2021  »  swissturf von Verband Galopp Schweiz

Bildmarke swissturf von Verband Galopp Schweiz ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Vaud  VD (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 12.10.2001

Bildmarke 488845

Details zur Marke swissturf ((fig.))

Gesuch Nr.

15022/2000

Bildmarke

swissturf ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

07.09.2001

Hinterlegungs­datum

20.12.2000

Eintragsänderung

12.10.2001

Ablauf Schutzfrist

20.12.2020

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 198 vom 12.10.2001

Nizza-Klassifikation Nr.

16, 35, 41

Löschdatum

14.07.2021

Farbanspruch

schwarz, rot, silbergrau

Inhaber

Verband Galopp Schweiz
Les Long-Prés, Postfach 175
1580 Avenches CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 16

Fotografien, Druckerzeugnisse wie Bücher und andere Publikationen.

Klasse 35

Werbung, Geschäftsführung, Verwaltung eines Verbandes.

Klasse 41

Sportliche Aktivitäten innerhalb des Pferderennsportes.

Zusammenfassung zum Markeneintrag swissturf ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 488845 gehört zu der Bildmarke «-» von Verband Galopp Schweiz. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 488845 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 14. Juli 2021 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 488845 gehört dem Inhaber Verband Galopp Schweiz Les Long-Prés, Postfach 175, 1580 Avenches CH. Der Inhaber Verband Galopp Schweiz hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke swissturf ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke swissturf ((fig.)), eingetragen durch Verband Galopp Schweiz, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.