Home  »  Meldung vom 01.11.2021  »  Marke CitySpider von Bucher-Guyer AG

Wortmarke CitySpider von Bucher-Guyer AG - Markeneintrag Nr. 488731


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 09.10.2001



Details zur Marke CitySpider

Gesuch Nr.

03415/2001

Wortmarke

CitySpider

Eintrag ins Markenregister

05.09.2001

Hinterlegungs­datum

04.04.2001

Eintragsänderung

09.10.2001

Ablauf Schutzfrist

04.04.2021

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 195 vom 09.10.2001

Nizza-Klassifikation Nr.

12

Löschdatum

29.10.2021

Inhaber

Bucher-Guyer AG
8166 Niederweningen CH
 

Vertreter

Patentanwälte,Schaad, Balass, Menzl & Partner AG
Dufourstrasse 101
8034 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 12

Kommunalfahrzeuge, Strassenreinigungs- und Strassenkehrfahrzeuge einschliesslich deren Bestand- und Zubehörteile, soweit in Klasse 12 enthalten.

Zusammenfassung zum Markeneintrag CitySpider

Markeneintragung: Die Markennummer 488731 gehört zu der Wortmarke «CitySpider» von Bucher-Guyer AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 488731 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 29. Oktober 2021 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 488731 gehört dem Inhaber Bucher-Guyer AG 8166 Niederweningen CH. Bucher-Guyer AG wird vertreten durch Patentanwälte,Schaad, Balass, Menzl & Partner AG Dufourstrasse 101, 8034 Zürich CH.


Marke CitySpider mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke CitySpider, eingetragen durch Bucher-Guyer AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.