Home  »  Meldung vom 28.11.2019  »  Zugerland Flexibus von Zugerland Verkehrsbetriebe AG

Bildmarke Zugerland Flexibus von Zugerland ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zug  ZG (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 02.10.2001

Bildmarke 488533

Details zur Marke Zugerland Flexibus ((fig.))

Gesuch Nr.

03909/1999

Bildmarke

Zugerland Flexibus ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

30.08.2001

Hinterlegungs­datum

03.05.1999

Eintragsänderung

02.10.2001

Ablauf Schutzfrist

03.05.2019

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 190 vom 02.10.2001

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 39, 42

Löschdatum

27.11.2019

Inhaber

Zugerland Verkehrsbetriebe AG
An der Aa 6
6300 Zug CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Geschäftsführung, Unternehmensverwaltung, Planungen bei der Geschäftsführung.

Klasse 39

Personentransport (Betrieb von öffentlichen Verkehrsverbindungen).

Klasse 42

technische Planungen.



Zusammenfassung zum Markeneintrag Zugerland Flexibus ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 488533 gehört zu der Bildmarke «-» von Zugerland Verkehrsbetriebe AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 488533 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 27. November 2019 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 488533 gehört dem Inhaber Zugerland Verkehrsbetriebe AG An der Aa 6, 6300 Zug CH. Der Inhaber Zugerland Verkehrsbetriebe AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Zugerland Flexibus ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Zugerland Flexibus ((fig.)), eingetragen durch Zugerland Verkehrsbetriebe AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.