Home  »  Meldung vom 21.02.2011  »  Marke VPLASTY von Percardia Inc.

Wortmarke VPLASTY von Percardia Inc. - Markeneintrag Nr. 488381


Land des Markeninhabers: USA Vereinigte Staaten von Amerika  US (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 01.10.2001



Details zur Marke VPLASTY

Gesuch Nr.

08562/2000

Wortmarke

VPLASTY

Eintrag ins Markenregister

27.08.2001

Hinterlegungs­datum

19.07.2000

Eintragsänderung

01.10.2001

Ablauf Schutzfrist

19.07.2010

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 189 vom 01.10.2001

Nizza-Klassifikation Nr.

10, 42

Löschdatum

21.02.2011

Inhaber

Percardia Inc.
10 Al Paul Lane, Suite 202
03054 Merrimack (NH) US
 

Vertreter

Isler & Pedrazzini AG
Postfach 1772
8027 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 10

Medizinische Instrumente und Apparate, medizinische Instrumente für Anwendungen bei Herzkranzgefässen und dem Thorax.

Klasse 42

Dienstleistungen eines Arztes, einschliesslich Behandlung von Zuständen der Herzkranzgefässe und des Brustkorbes.

Zusammenfassung zum Markeneintrag VPLASTY

Markeneintragung: Die Markennummer 488381 gehört zu der Wortmarke «VPLASTY» von Percardia Inc.. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 488381 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 21. Februar 2011 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 488381 gehört dem Inhaber Percardia Inc. 10 Al Paul Lane, Suite 202, 03054 Merrimack (NH) US. Percardia Inc. wird vertreten durch Isler & Pedrazzini AG Postfach 1772, 8027 Zürich CH.


Marke VPLASTY mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke VPLASTY, eingetragen durch Percardia Inc., basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.