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Bildmarke ROSETTA GEML CONDUCTOR von Microsoft Corporation ...


Land des Markeninhabers: USA Vereinigte Staaten von Amerika  US (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 26.09.2001

Bildmarke 488272

Details zur Marke ROSETTA GEML CONDUCTOR ((fig.))

Gesuch Nr.

02400/2001

Bildmarke

ROSETTA GEML CONDUCTOR ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

23.08.2001

Hinterlegungs­datum

07.03.2001

Eintragsänderung

26.09.2001

Ablauf Schutzfrist

07.03.2021

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 186 vom 26.09.2001

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 16

Löschdatum

01.10.2021

Inhaber

Microsoft Corporation
One Microsoft Way
Redmond, WA 98052-6399 US
 

Vertreter

Walder Wyss AG
Seefeldstrasse 123, Postfach
8034 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Computer-Software.

Klasse 16

Druckereierzeugnisse, insbesondere Handbücher für Computer-Software.

Zusammenfassung zum Markeneintrag ROSETTA GEML CONDUCTOR ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 488272 gehört zu der Bildmarke «-» von Microsoft Corporation. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 488272 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 01. Oktober 2021 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 488272 gehört dem Inhaber Microsoft Corporation One Microsoft Way, Redmond, WA 98052-6399 US. Microsoft Corporation wird vertreten durch Walder Wyss AG Seefeldstrasse 123, Postfach, 8034 Zürich CH.


Marke ROSETTA GEML CONDUCTOR ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ROSETTA GEML CONDUCTOR ((fig.)), eingetragen durch Microsoft Corporation, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.