Home  »  Meldung vom 16.10.2020  »  Marke ADAMAVI von Bucherer AG

Wortmarke ADAMAVI von Bucherer AG - Markeneintrag Nr. 488202


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Luzern  LU (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 25.09.2001



Details zur Marke ADAMAVI

Gesuch Nr.

01941/2001

Wortmarke

ADAMAVI

Eintrag ins Markenregister

22.08.2001

Hinterlegungs­datum

23.02.2001

Eintragsänderung

25.09.2001

Ablauf Schutzfrist

23.02.2031

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 185 vom 25.09.2001

Nizza-Klassifikation Nr.

14

Inhaber

Bucherer AG
Langensandstrasse 27
6005 Luzern CH
 

Vertreter

Wild Schnyder AG
Forchstrasse 30, P.O. Box 1067
8032 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 14

Edelmetalle und deren Legierungen sowie daraus hergestellte oder damit plattierte Waren, soweit in dieser Klasse enthalten; Juwelierwaren, Schmuckwaren, Edelsteine; Uhren und Zeitmessinstrumente.



Liste aller Marken

Zusammenfassung zum Markeneintrag ADAMAVI

Markeneintragung: Die Markennummer 488202 gehört zu der Wortmarke «ADAMAVI» von Bucherer AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 488202 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 15. Oktober 2020 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 488202 gehört dem Inhaber Bucherer AG Langensandstrasse 27, 6005 Luzern CH. Bucherer AG wird vertreten durch Wild Schnyder AG Forchstrasse 30, P.O. Box 1067, 8032 Zürich CH.


Marke ADAMAVI mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ADAMAVI, eingetragen durch Bucherer AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.