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Bildmarke CADEAUX von CADEAUX GINKGO AG (Markenregister)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zug  ZG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 20.08.2001

Bildmarke 487044

Details zur Marke CADEAUX ((fig.))

Gesuch Nr.

01320/2001

Bildmarke

CADEAUX ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

18.07.2001

Hinterlegungs­datum

08.02.2001

Eintragsänderung

20.08.2001

Ablauf Schutzfrist

08.02.2031

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 159 vom 20.08.2001

Nizza-Klassifikation Nr.

14

Inhaber

CADEAUX GINKGO AG
Metallstrasse 16
6300 Zug CH
 

Vertreter

Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG (Zürich)
Beethovenstrasse 49, Postfach
8027 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 14

Edelmetalle und deren Legierungen sowie daraus hergestellte oder damit plattierte Waren (soweit in Klasse 14 enthalten); Juwelierwaren, Schmuckwaren, Edelsteine, Schmuckperlen; Uhren und Zeitmessinstrumente.

Zusammenfassung zum Markeneintrag CADEAUX ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 487044 gehört zu der Bildmarke «-» von CADEAUX GINKGO AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 487044 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 22. Januar 2021 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 487044 gehört dem Inhaber CADEAUX GINKGO AG Metallstrasse 16, 6300 Zug CH. CADEAUX GINKGO AG wird vertreten durch Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG (Zürich) Beethovenstrasse 49, Postfach, 8027 Zürich CH.


Marke CADEAUX ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke CADEAUX ((fig.)), eingetragen durch CADEAUX GINKGO AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.